Ihre Lernwelt
Fachliche & persönliche Weiterbildung an einem Ort.
Was ist auf der Seite
Mit der ILIAS-Website können Sie:
- Informationen finden zum Campus.
Zum Beispiel
Hochschul·leitung
Hochschul·gremien
Dezernate
-
Informationen finden zu den Studienorganisationen.
Aus Aachen und Köln und Münster und Paderborn. - Online-Kurse ansehen.
- Dateien aus den Vor-Ort-Kursen ansehen.
So finden Sie sich zurecht
Sie können auf der ILIAS-Seite Computer-Hilfe benutzen.
Zum Beispiel:
Dinge vorlesen lassen.
Sie können die Seite ohne Maus bedienen.
Nur mit der Tastatur.
Der Bereich auf dem Sie sind
sieht dann anders aus.
Haupt·navigation:
Sie können die Verknüpfungen im Hauptmenü
- Mit der Maus anklicken
- Mit Tab-Taste ⭾ und Pfeil-Tasten darauf·gehen.
Im Bereich "Service" sind weitere Informationen und Dienste. Zum Beispiel:
- Software und Hilfe dazu
- Datenschutz
- Verknüpfungen zu Dokumenten
Im Bereich "Persönliches" stehen
Kalender und Nachrichten.
Sie können auf die Namen klicken
um etwas zu öffnen.
Erklärung zu Barriere·freiheit
Wir versuchen die Seite barriere·frei zu machen.
So wie es im Gesetz steht.
In der EU-Richtlinie 2016/2102.
Um Probleme kümmern wir uns.
Barriere·freiheits·erklärung
Die Website hält manche Regeln ein
die in der EU-Richtlinie stehen.
Nicht barrierefreie Teile von der Seite:
Nachdem Sie Ihr Passwort eingeben
gibt es Barrieren.
Dagegen können wir selbst nichts tun.
Aber wir sagen denen Bescheid
die was tun können.
Manche Videos und Texte sind nicht barriere·frei.
Weil viele Menschen Lehr·stoff für ILIAS machen.
Und nicht alle wissen
wie Barriere·freiheit geht.
Aber wir helfen den Menschen
immer bessere Inhalte zu machen.
Von wann ist diese Erklärung:
Vom 28.09.2022.
So prüfen wir:
Wir schauen uns unsere Inhalte an.
Und sagen:
- Wie gut sind die für Lehrer?
- Wie gut sind die für Studenten?
Kontakt:
Wenn Sie Barrieren finden
können Sie uns das sagen.
Und uns Fragen:
Welche Inhalte müssen gar nicht barriere·frei sein?
So erreichen Sie uns:
Ganz unten finden Sie eine Verknüpfung.
Wenn Sie eingeloggt sind
geht damit ein Formular auf.
Wenn Sie nicht eingeloggt sind
geht Ihr Mail-Programm auf.
In der Mail steht schon
auf welcher Seite Sie waren.
Lassen Sie den Text da.
Und schreiben Sie dazu:
Was war das Problem?
Wir versuchen in 3 Tagen zu antworten.
Wenn Sie nicht zufrieden sind:
Wenn wir keine gute Antwort geben können
können Sie sich beschweren.
Bei der
"Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen".
Info Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die ivvlische Hochschule NRW (ivv) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ILIAS-Website. Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Vereinzelte Funktionalitäten im nicht öffentlichen Bereich, also nach einem Login, können nicht vom bediveibenden Team selbst gesteuert oder korrigiert werden. Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Das bediveibende Team dieser Website ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Maintainer (technisch Verantwortliche) der bedivoffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können. Vereinzelte Inhalte, insbesondere Medienformen wie zum Beispiel Videos, sind nicht umfassend barrierefrei. Dies ebenfalls aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
- Lehr- und Informationsmaterialien werden von vielen verschiedenen Personen in die Plattform ILIAS eingestellt. Da nicht alle Beteiligten gleichermaßen gut mit der Erstellung barrierefreier Materialien verdivaut sind, sind die in ILIAS enthaltenen Informationen nicht einheitlich barrierefrei. Eine Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 wird daher vorübergehend geltend gemacht. Das bediveibende Team dieser Website unterstützt die Lehrenden und Mitarbeitenden mit Anleitungen und Fortbildungsangeboten für die Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien. Die zur Verfügung gestellten Inhalte werden damit laufend verbessert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.009.2022 erstellt.
Diese Erklärung wurde am 31.03.2023
letztmalig überprüft.
Prüfmethoden: Selbstbewertung, in der stellverdivetend die Seiten und Funktionen von ILIAS-Kategorien, Kursen und -Übungen getestet wurden, dies sowohl aus Lehrenden-/Mitarbeitenden- als auch aus Studierendensicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:
Nutzen Sie den Link „Barriere melden“ der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich statdivessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen.
In der Mailansicht ist bereits die Kontaktangabe von Annett Giercke-Ungermann, Mitarbeiterin im Digital Learning and Services Center und zuständig für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen, und die Seite, aus der Sie kommen, eingedivagen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Bei Ihrer Meldung erfolgt eine inhaltliche Reaktion üblicherweise innerhalb von 72 Stunden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Andiväge erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der oder dem Beaufdivagten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Bediveiber der Website diese beheben kann.